Wir schützen den Buchenwald!
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Verhalten im Weltnaturerbe

Der Buchenwald Grumsin soll für Menschheit erlebbar sein. Damit dies ein schönes Erlebnis für alle Besucher auch für die Zukunft bleibt, ist es wichtig, dass wir uns alle an bestimmte Regeln halten, um das Weltnaturerbe zu erhalten. Dazu gehören:

Absolutes Wegegebot, das Verlassen der Wege ist nicht erlaubt, dies betrifft die Kernzone, als auch die Pufferzone.

Es kann vorkommen, dass Sie im Buchenwald Grumsin Menschen bemerken, die trotz Wegegebot den Wald betreten. Hier handelt es sich meist entweder um Privatbesitzer deren Waldbewirtschaftung in der Pufferzone erlaubt ist oder um Rangerinnen oder Ranger der Naturwacht. Sollten Sie dennoch unerlaubtes Betreten/Auffälligkeiten beobachten, die nicht darunter einzuordnen sind, können Sie die Naturwacht kontaktieren. Klicken Sie auf der Seite auf „Kontakt“, und Sie sehen alle Ansprechpartner der Naturwacht.

Tafel-BR-Schorfheide-Chorin-Betreten-verboten

Bitte bleiben Sie auf den Wegen

Dieses Schild kennzeichnet die Kernzone des UNESCO-Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin. Darin liegt das Weltnaturerbe „Buchenwald Grumsin“. Hier als auch im gesamten Naturschutzgebiet ist das Betreten ausschließlich auf gekennzeichneten Wegen gestattet.

Im gesamten Weltnaturerbegebiet besteht Astbruchgefahr. Achten Sie deshalb auch bei Windstille und besonders bei Pausen auf brüchige Äste im Kronendach. Bei starkem Wind ist das Gebiet generell zu meiden.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Der Wanderweg orangenes Buchenblatt ist ein nicht barrierefreier Wildnispfad.
Auf dem südlichen Teilstück des orangenen Rundwegs (auf 2,3 km) liegen immer wieder umgestürzte Bäume auf dem Weg, die für das Wildniserleben bewusst dort belassen wurden. Baumstämme auf diesem Teilstück müssen überstiegen werden (oder Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle über Bäume getragen werden).
Generell eignen sich alle Buchenblatt-Wanderwege nicht für Rollstühle und Rollatoren.

kein barrierefreier Weg