Verhalten im Weltnaturerbe
Der Buchenwald Grumsin soll für Menschheit erlebbar sein. Damit dies ein schönes Erlebnis für alle Besucher auch für die Zukunft bleibt, ist es wichtig, dass wir uns alle an bestimmte Regeln halten, um das Weltnaturerbe zu erhalten.
Die wichtigsten Hinweise zum Verhalten im Weltnaturerbe möchten wir Ihnen kurz mit auf den Weg geben:
- Zelten, Biwakieren und Übernachten im Wohnmobil ist hier nicht gestattet. Sie finden unter der Rubrik Übernachten und Essen Informationen zu Campingplätzen und Stellplätzen in der Region.
- Sie befinden sich nah am oder direkt im Wald. Offenes Feuer und Grillen sind tabu! Bitte beachten Sie grundsätzlich die Waldbrandgefahrenstufen.
- Bitte parken Sie nicht im Wald oder am Waldrand, sondern nur auf ausgewiesenen Parkplätzen. Vor allem im Sommer kann sich trockenes Gras an heißen Fahrzeugteilen entzünden. Zufahrtswege müssen für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr immer frei sein.
- Keine Pilze sammeln, mehr Infos wo es in der Region erlaubt ist, finden Sie unter der Rubrik Pilze sammeln.
- Baden gehen ist nicht erlaubt. Es gibt aber Bademöglichkeiten in der Umgebung.
- Hunde sind an der Leine zu führen. Ersparen Sie den Wildtieren die Hetze und ihrem Hund die Gefahr. Hundekot und -beutel bitte mitnehmen.
- Pssst! Lärm stresst Wildtiere in Wald und Flur unnötig.Dagegen wird ein ruhiges, achtsames Verhalten mit hautnahen Naturerlebnissen belohnt!
- Im Infopunkt Altkünkendorf erhalten Sie ausführliche Informationen zum Buchenwald Grumsin. Dort befindet sich auch ein öffentliches WC.
Bitte bleiben Sie auf den Wegen
Dieses Schild kennzeichnet die Kernzone des UNESCO-Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin. Diese darf nicht betreten werden. Nur im Rahmen von Führungen durch ausgebildete Natur- und Landschaftsführer ist es möglich, dieses Gebiet zu erkunden. Im gesamten Naturschutzgebiet ist das Betreten ausschließlich auf gekennzeichneten Wegen gestattet.
Im gesamten Weltnaturerbegebiet besteht Astbruchgefahr. Achten Sie deshalb auch bei Windstille und besonders bei Pausen auf brüchige Äste im Kronendach. Bei starkem Wind ist das Gebiet generell zu meiden.
Es kann vorkommen, dass Sie im Buchenwald Grumsin Menschen bemerken, die trotz Wegegebot den Wald betreten. Hier handelt es sich meist entweder um Privatbesitzer deren Waldbewirtschaftung in der Pufferzone erlaubt ist oder um Rangerinnen oder Ranger der Naturwacht. Sollten Sie dennoch unerlaubtes Betreten/Auffälligkeiten beobachten, die nicht darunter einzuordnen sind, können Sie die Naturwacht kontaktieren. Klicken Sie auf der Seite auf „Kontakt“, und Sie sehen alle Ansprechpartner der Naturwacht.

Hinweis zur Barrierefreiheit
Der Wanderweg orangenes Buchenblatt ist ein nicht barrierefreier Wildnispfad.
Auf dem südlichen Teilstück des orangenen Rundwegs (auf 2,3 km) liegen immer wieder umgestürzte Bäume auf dem Weg, die für das Wildniserleben bewusst dort belassen wurden. Baumstämme auf diesem Teilstück müssen überstiegen werden (oder Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle über Bäume getragen werden).
Generell eignen sich alle Buchenblatt-Wanderwege nicht für Rollstühle und Rollatoren.

Icons von Digitize the Planet e.V., lizenziert unter CC BY 4.0.